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   BVerwG, 18.09.1973 - IV B 29.73   

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https://dejure.org/1973,2456
BVerwG, 18.09.1973 - IV B 29.73 (https://dejure.org/1973,2456)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1973 - IV B 29.73 (https://dejure.org/1973,2456)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1973 - IV B 29.73 (https://dejure.org/1973,2456)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Nachbarschützende Wirkung einer Vorschrift

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  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 29.73
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 25 = NJW 1970, 263) für baurechtliche Nachbarklagen entschieden, daß die Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über die Baugenehmigung maßgebend ist, wenn nachträglich eine Rechtsverschärfung zu Lasten des Bauherrn eingetreten ist.

    Daß § 34 BBauG keine nachbarschützende Wirkung hat, ist durch die Rechtsprechung des Senats ebenso rechtsgrundsätzlich geklärt, wie die Frage, wann aus Art. 14 GG Abwehrrechte des Nachbarn bei schweren und unerträglichen Eingriffen abzuleiten sind (Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [BVerwGE 32, 173], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - [DVBl. 1970, 62] und vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 65.69 -).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 29.73
    Daß § 34 BBauG keine nachbarschützende Wirkung hat, ist durch die Rechtsprechung des Senats ebenso rechtsgrundsätzlich geklärt, wie die Frage, wann aus Art. 14 GG Abwehrrechte des Nachbarn bei schweren und unerträglichen Eingriffen abzuleiten sind (Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [BVerwGE 32, 173], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - [DVBl. 1970, 62] und vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 65.69 -).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 65.69

    Bestimmung der Unbedenklichkeit eines Vorhabens nach der vorhandenen Bebauung;

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 29.73
    Daß § 34 BBauG keine nachbarschützende Wirkung hat, ist durch die Rechtsprechung des Senats ebenso rechtsgrundsätzlich geklärt, wie die Frage, wann aus Art. 14 GG Abwehrrechte des Nachbarn bei schweren und unerträglichen Eingriffen abzuleiten sind (Urteile des Senats vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - [BVerwGE 32, 173], vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 18.67 - [DVBl. 1970, 62] und vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 65.69 -).
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